GEW-Cuxhaven Die Bildungsgewerkschaft im Landkreis Cuxhaven

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Herzlich Willkommen auf der Website des GEW-Kreisverbandes Cuxhaven.

Ergebnis der Personalratswahlen

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nunmehr steht das endgültige Ergebnis der Personalratswahlen für den Schulbezirkspersonalrat bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Lüneburg fest.

 

Wir haben einen unglaublichen Erfolg erzielt! Wir können das beste Ergebnis aller Zeiten verzeichnen!

Wir haben nicht nur die bisherige Sitzverteilung von 14:5 verbessern können, im neuen SBPR hat die GEW von 19 Sitzen 15 errungen, sondern können auch in fast allen Fachgruppen zum Teil wiederum erhebliche Stimmenzuwächse verzeichnen.


Die GEW hat insgesamt 70,9 % der Stimmen auf sich vereinigen können und damit das Ergebnis von 2008 um weitere 3,6 % steigern können.

 

In der Fachgruppe Realschule hat die GEW erstmalig beide Sitze errungen.


Für die Fachgruppen sieht es im Einzelnen folgendermaßen aus:

Grundschulen: 4:1 (82,8 %)

Hauptschulen: 1:0 (87,8 %)

Realschulen: 2:0 (73,3 %)

Oberschule: 1:0 (79,1 %)
Förderschulen: 1:0 (91,5 %)
Gymnasien: 2:2 (41,8 %)
Gesamtschulen: 1:0 (92,6 %)
Berufsbildende Schulen: 1:1 (60,8 %)
Nichtl. Schulpersonal: 2:0 (74,1 %)

 

Ich führe dieses hervorragende Ergebnis auf unsere überzeugende GEW- und Personalratsarbeit zurück.

Es hat sich ausgezahlt, dass die GEW einen klaren politischen Kurs fährt und die Interessen der Lehrkräfte Xtrem engagiert vertritt.

 

Ich danke allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben.

 

Mit herzlichen Grüßen

Gundi Müller, Vorsitzende

Remonstration in Sachen Digitalisate

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Schulbehörde reagiert inzwischen auf die Schreiben von Schulleiterinnen und Schulleitern, die der Behörde mitgeteilt haben, dass sie sich objektiv nicht in der Lage sehen, festzustellen, dass auf schuleigenen Rechnern oder Speichersystemen keine unrechtmäßigen Digitalisate gespeichert sind, und dass sie deshalb keine entsprechende Erklärung abgeben können.

 

Die Behörde rät den Schulleiterinnen und Schulleitern in ihrem Antwortschreiben, sie mögen die Datenschutzbeauftragten der Schulträger bitten, die Schulrechner zu überprüfen. Alternativ wird ihnen geraten, ihre Kolleginnen und Kollegen zu einer Erklärung zu veranlassen, sie hätten keine Digitali­sate auf den Schulrechnern gespeichert.

 

Weiterlesen: Remonstration in Sachen Digitalisate

Aus der Landesschulbehörde

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Liebe Kolleginnen,

in der letzten Woche ist eine herausragende Entscheidung im MK getroffen worden. Ein Urteil des EUGH aus dem Jahre 2007 ist jetzt auch in unserem Bundesland umgesetzt worden. Eine Kollegin hatte mich gefragt, ob sie ihre Elternzeit ( bei völliger Freistellung) abbrechen kann in dem Moment, in dem sie in einen erneuten Mutterschutz eintritt. Und ja, sie kann, sagt das Urteil des EUGH und das MK hat das jetzt bestätigt. Die Kollegin erhält also in diesem Fall für die Zeit der Mutterschutzfrist ihres zweiten Kindes das volle Gehalt, da sie vor der Geburt ihres ersten Kindes Vollzeit gearbeitet hat. Da betroffene Kolleginnen nicht in der Schule sind, bitte ich euch dafür zu sorgen, dass alle Kolleginnen, die sich zur Zeit in Elternzeit bei völliger Freistellung befinden, benachrichtigt werden. Sollte eine erneute Schwangerschaft eingetreten sein, müssen sie nämlich einen Antrag stellen auf Abbruch der Elternzeit.

Wenn es dazu noch Fragen gibt, fragt bitte.
Noch nicht geklärt ist folgende Situation: eine Kollegin arbeitet  in Elternzeit Teilzeit und wird erneut schwanger. Kann sie dann mit Beginn der Mutterschutzfrist auch die Teilzeit in Elternzeit abbrechen, um dann wieder ein volles Gehalt wie vor der Geburt des ersten Kindes zu erhalten für die Zeit der erneuten Mutterschutzfrist? Das wird dann sicher bei einem solchen Antrag zu einer Entscheidung kommen.

 

Elke Scherwinsky

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